Richtig versichert gegen Unwetter und Naturgefahren

Die Bilder in den Medien von zerstörten Ortschaften nach Unwettern nehmen zu – denn die heftigen Naturereignisse häufen sich.


Was geschieht, wenn das eigene Haus nach einem Sturm durch ein abgedecktes Dach oder einen umgestürzten Baum betroffen ist? Wann die Wohngebäudeversicherung einspringt, und wann eine Elementarversicherung her muss, erfährst du hier.

Ende Mai vergangenen Jahres entlud sich in Rheinland-Pfalz eine Gewitterzelle in einem Maße, das keiner vorhersah. Die Folgen waren verheerend. Innerhalb von zwei Stunden fielen bis zu 150 Liter Regen pro Quadratmeter. Diese Wassermassen zusammen mit der bereits von früheren Niederschlägen aufgeweichten Erde konnten nicht mehr in den Ufern gehalten werden. So verwandelte sich das beschauliche Flüsschen Fischbach im gleichnamigen Ort im Landkreis Birkenfeld in ein reißendes Gewässer. Eine Flutwelle schob sich durch das Dorf und riss geparkte Autos mit sich, überflutete Keller und Wohnräume und brachte viele Menschen in ernsthafte Gefahr. Katastrophenalarm wurde ausgelöst. Glücklicherweise wurde niemand verletzt. Doch der Sachschaden ging in die Millionen.


Viele Häuser waren so stark beschädigt, dass sie einsturzgefährdet waren. Hinzu kommt der der Verlust der persönlichen Gegenstände, die eher einen emotionalen als einen materiellen Wert haben. Die Schäden am Haus deckt üblicherweise eine Wohngebäudeversicherung ab. Diejenigen im Haus werden von der Hausratversicherung reguliert. Doch die Betroffenen müssten bei der Wohngebäudeversicherung den Schutz vor Elementarschäden eingeschlossen haben. Denn dieses Unwetter hatte das Maß einer Naturgefahr angenommen, die nicht mehr über die übliche Wohngebäudeversicherung abgedeckt ist.

Wann gilt ein Unwetter als Unwetter für eine Versicherungsleistung?

Ein Sturm beispielsweise, der Bäume entwurzelt oder Dächer abgedeckt hat, muss die Schadenursache sein und mindestens die Windstärke acht und damit 62 bis 74 Stundenkilometer Windgeschwindigkeit erreichen. Um diese Tatsache nachzuweisen, muss eine Wetterstation in der Nähe diesen Wert aufgezeichnet haben. Auch Folgeschäden, etwa wenn durch das zerstörte Dach Regenwasser eindringt, sind üblicherweise eingeschlossen. Zu den Elementarschäden zählen unter anderem Überschwemmungen durch Witterungsniederschläge und Rückstau, Hochwasser, Schneedruck, Erdrutsch, Erdbeben und Lawinen.


Zum Wohngebäude gehören dabei all jene Teile, die fest mit dem Gebäude verbaut sind, beispielsweise Fenster, Türen und Treppen. Als Grundsatz gilt: Alles, was ich bei einem Umzug nicht mitnehmen kann, zählt zum Wohngebäude. Der Versicherungsschutz umfasst dann üblicherweise Schäden, die durch ein Feuer, eine Überspannung durch Blitz, eine Explosion, durch Leitungswasser sowie durch Sturm und Hagel entstanden sind. Manche Anbieter nehmen Garage und Carport ebenso auf wie Zäune und Müllboxen sowie Garten- oder Gerätehäuser mit auf. Ebenfalls in den Schutz integrieren lassen sich Photovoltaikanlagen oder Wärmepumpen.


Darüber hinaus können die erwähnten Elementarschäden versichert werden. Angesichts der immer häufiger auftretenden und heftiger ausfallenden Unwetter, vor allem in besonders gefährdeten Regionen Deutschlands, ein unverzichtbarer Zusatzschutz. Die Elementarversicherung springt ein, wenn wie in Fischbach ein eigentlich kleines Flüsschen infolge andauernder Niederschläge ausufert und extreme Schäden anrichtet.

Wonach berechnen sich die Kosten der Wohngebäudeversicherung?

Die Grundabsicherung einer Wohngebäudeversicherung berechnet sich insbesondere nach der Bauart, dem Gebäudetyp sowie der Lage und damit der Risikozone der Immobilie. Beim Einschluss der groben Fahrlässigkeit beispielsweise sind auch Feuerschäden durch eine Kerze mitversichert. Fehlt dieser wichtige Einschluss, ist die Police etwas günstiger. Auch die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung reduziert die Prämie.

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