Zahlt die Unfallversicherung auch bei Selbstverstümmelung?

Es scheint, als müsse die zu erwartende Versicherungszahlung nur hoch genug sein, damit sich ein normal denkender Mensch selbst verstümmelt.


Ein einziger, abgehackter Finger eines Chirurgen kostet der Versicherung schnell mehrere Hunderttausend Euro. Da will die natürlich in eigenem Interesse und auch im Interesse der Versicherungsgemeinschaft Betrugsversuche aufdecken. Denn jeder Betrug geht auch zu Lasten aller anderen Beitragszahler. Also werden weder Kosten noch Mühen gescheut und Rechtsmediziner, Anwälte, Detekteien sowie Chirurgen beauftragt. 

Meist gibt es keine Zeugen

Der Betrüger will natürlich keine. Deshalb findet jeder zweite gefakte Unfall in geschlossenen Räumen statt. Finanzielle Not allein, ist nicht Beweis genug, kann sich aber vor Gericht erschwerend auswirken.


In 65% aller Betrugsfälle bestehen mehrere Verträge. Und das wird auch gern mal verschwiegen. Es gab schon Fälle, in denen bestanden über 30 Unfallversicherungen, für eine Person. Das ist natürlich äußerst verdächtig. Eine kurze Vertragsdauer (vom Abschluss bis zum Schaden) kann auch auffällig sein. 

Verletzungsbilder

Auch an den Verletzungsbildern kann abgeleitet werden, ob es sich um einen echten Unfall handelt. Typische, absichtlich herbei geführte Verletzungen sind parallele Schnitte und Aussparungen schmerzhafter Regionen, Probierschnittverletzungen  (es wird probiert, ob es weh tut/ ansetzen und ausprobieren des Messers).


Betroffen sind leicht zugängliche Körperstellen, es werden falsche Spuren gelegt (z.B.Tierblut). Es stellt sich heraus, dass der VN die betroffene Gliedmaße vorher abgebunden hat. Auftreffwinkel der Gewalteinwirkung, deuten auf ein vorsätzliches (akzidentelles) Geschehen hin. Mitverletzungen anderer Finger fehlen, unphysiologische Handhaltung auch Exekutionshaltung genannt (nebenliegende Finger sind weit abgespreizt) oder die Verletzungs- /Schnittrichtung stimmt nicht.  

Falsche Schnittrichtung der Kettensäge

Nach der Schilderung des Unfallherganges durch den VN, müsste die Schnittrichtung der Kettensäge von der Daumenseite zur Kleinfingerseite verlaufen. In der Röntgenaufnahme war jedoch ein Knochensporn auf der Daumenseite zu erkennen. So ein Knochensporn bildet sich immer am Ende eines Sägevorganges. Die Schnittrichtung kann also nur vom Kleinfinger zum Daumen verlaufen sein. Genau anders herum, als vom VN geschildert.

"Der Hund hat den Finger gefressen"

Nach der Schilderung des Unfallherganges durch den VN, müsste die Schnittrichtung der Kettensäge von der Daumenseite zur Kleinfingerseite verlaufen. In der Röntgenaufnahme war jedoch ein Knochensporn auf der Daumenseite zu erkennen. So ein Knochensporn bildet sich immer am Ende eines Sägevorganges. Die Schnittrichtung kann also nur vom Kleinfinger zum Daumen verlaufen sein. Genau anders herum, als vom VN geschildert.

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