Nachdem ich meine 5 Tipps zur Basis-Rente veröffentlichte, erreichten mich einige Anfragen zur Thematik der nachgelagerten Besteuerung.
"Die Beiträge sind während der Ansparphase von der Besteuerung befreit, müssen aber bei Rentenbezug versteuert werden. Wo bleibt dabei der Steuervorteil?"
– So die Bedenken, der Kunden.
Wirkt sich die nachgelagerte Besteuerung negativ auf die Performance der Basis-Rente aus? Nein, im Gegenteil, sie verschafft ihr sogar einen Rendite-Vorteil gegenüber allen Rentenversicherungen, die nicht steuerbegünstigt sind.
Nicht nur die Basis-Rente wird nachgelagert besteuert – auch berufsständische Versorgungswerke, landwirtschaftliche Alterskassen und die gesetzliche Rentenversicherung.
Wie hoch ist der Steuervorteil einer Basis-Rente?
Um den Vorteil veranschaulichen zu können, stelle ich zwei Unternehmer (A und B) gegenüber. Sowohl A als auch B zahlen monatlich 1.000 € in ihre Altersvorsorge ein.
Einziger Unterschied: A zahlt die Beiträge in eine Basis-Rente und B in eine Private Altersvorsorge. Demzufolge kann A die Beiträge steuerlich geltend machen und muss B sie versteuern.
Unternehmer
A
B
Alter
30 Jahre
30 Jahre
Gewinn
80.000 €
80.000 €
Beiträge
12.000 €
12.000 €
92% (2021)
11.040 €
0 €
zvE
68.000 €
80.000 €
ESt
19.826 €
24.463 €
abzgl. GewSt
3.884 €
3.884 €
Summe
15.942 €
20.579 €
Steuervorteil
4.637 €
0 €
A erzielt gegenüber B einen jährlichen Steuervorteil von 4.637 €.
Ab dem Jahr 2025 können 100% der 12.000 € Jahresbeiträge steuerlich geltend gemacht werden. Der Steuervorteil beträgt dann 5.040 € pro Jahr.
Wie wirkt sich der Steuervorteil auf die Wertentwicklung einer Basis-Rente aus?
Als wirtschaftlich orientierter Unternehmer reinvestiert A die 4.637 € in seine Basis-Rente. Aus urprünglich 1.000 € Monatsbeitrag werden somit 1.386 €.
Die angenommene jährliche Wertentwicklung der Basis-Rente beträgt nach Abzug der Kosten 4,00%. Durch die Reinvestition erhöht sich die Ablaufleistung von 732.321 € auf 1.014.997 € und die Rente von 2.635 € auf 3.652 €. Das entspricht einer Wertsteigerung von 39%.
Wie wirkt sich die nachgelagerte Besteuerung auf die Rendite aus?
Zurück zur Eingangsfrage: Die eingezahlten Beiträge in die Basis-Rente sind steuerfrei, im Gegenzug wird die Rente bei Auszahlung voll versteuert. Wird der Steuervorteil durch die nachgelagerte Besteuerung zunichte gemacht?
Der Unternehmer geht im Alter von 67 Jahren in den wohlverdienten Ruhestand. Seine monatlichen Rentenbezüge liegen bei 3.652 €, das Finanzamt erhebt darauf 807 € Einkommenssteuer.
Rente vor Steuer
3.652 €
zVE (100%)
3.652 €
ESt (22,10%)
807 €
Rente nach Steuer
2.845 €
Um die gesamte Steuerbelastung berechnen zu können, muss der Faktor Lebenserwartung berücksichtigt werden – denn je länger der Rentenempfänger lebt, desto mehr Steuern zahlt er auf seine Rentenbezüge und desto stärker wird der zuvor erzielte Vorteil erschöpft.
Wird der Rentenempfänger 87 Jahre alt, bezieht er 20 Jahre lang Rente und entrichtet insgesamt 193.680 € Einkommenssteuer. Der ursprüngliche Steuervorteil von 282.676 € reduziert sich dadurch auf 88.996 €.
Lebenserw.
Steuern
Vorteil
85 Jahre
174.312 €
108.364 €
87 Jahre
193.680 €
88.996 €
89 Jahre
213.048 €
69.628 €
91 Jahre
232.416 €
50.260 €
93 Jahre
251.784 €
30.892 €
95 Jahre
271.152 €
11.524 €
Auch wenn der Rentenempfänger das stolze Alter von 95 Jahren erreicht und seine Rente 28 Jahre lang versteuert, behält er einen restlichen Vorteil von 11.524 €.
Basis-Rente vs. Fondssparplan
Der Vergleich hinkt, schließlich handelt es sich um zwei komplett verschiedene Anlagesysteme. Ich gehe hier ausschließlich auf die Wertentwicklung ein. Andere Faktoren wie Insolvenzschutz, Vererbbarkeit und Flexibilität lasse ich außen vor.
Eine Rentenversicherung versichert – wie der Name schon sagt, eine lebenslange Rente (auch Leibrente genannt). Diese garantierte Rente muss finanziert werden und geht zu Lasten der Rendite.
Ein Fondssparplan garantiert keine lebenslange Rentenzahlung, er besticht deshalb durch eine günstigere Kostenstruktur, was i.d.R. eine höhere Ablaufleistung zur Folge hat.
Wer allerdings den Steuervorteil der Basis-Rente richtig einsetzt und diesen reinvestiert, kann damit ihr volles Potential entfalten und eine höhere Ablaufleistung erzielen als mit einem Fondssparplan.
Die angenommene jährliche Wertentwicklung beträgt nach Abzug der Kosten 4,00%. Die Basis-Rente erzielt durch Wiederanlage der Steuerersparnis und Zinseszinseffekt gegenüber dem Fondssparplan eine 162.804 € höhere Ablaufleistung.
Anlage
Basis
Fonds
Beiträge p.a.
12.000 €
12.000 €
Steuervorteil
4.637 €
0 €
Reinvestition
4.637 €
0 €
Ablauf
1.014.997 €
852.193 €
Der Fairness halber sei erwähnt – wer sein Fondsguthaben nach Ablauf in einen Entnahmeplan umschichtet, wird die Basis-Rente schnell wieder einholen, da auf die Auszahlungen deutlich geringe Steuern zu zahlen sind. Die hier angenommene jährliche Wertentwicklung beträgt 4,00% und der Ausgabeaufschlag 5,00%.
Bei den Berechnungen auf dieser Seite handelt es sich um vereinfachte Darstellungen. Sie ersetzen weder die fachmännische Beratung eines Versicherungsmaklers noch die eines Steuerberaters.