Unterversicherung eines Betriebsgebäudes durch Wertsteigerung

Insbesondere die richtige Höhe der Versicherungssumme sollte bei einer Gebäudeversicherung im Fokus stehen. Denn Gewerbeimmobilien sind meist teurer. Werden bei einem Schaden wegen der Unterversicherung nicht alle Kosten übernommen, kann das gesamte Unternehmen in Schwierigkeiten geraten.


Sturm, Hagel, Feuer – das sind nur einige Gefahren, die einem Gebäude gefährlich werden können. Je größer die Immobilie ist, desto größer kann ein Schaden ausfallen und desto teurer kann die Reparatur werden. Bei einer großen Lager- oder Produktionshalle beispielsweise kann aufgrund der sehr großen Dachfläche ein Sturmschaden dort einen immensen Kostenfaktor bedeuten. Für Unternehmer heißt das, besondere Obacht zu geben bei der Versicherung des Gebäudes. Das gilt insbesondere für die Höhe der Versicherungssumme. Ist sie zu niedrig und liegt damit eine Unterversicherung vor, kann problematisch werden, wenn tatsächlich ein Schadenfall eingetreten ist. Denn beträgt der tatsächliche Wert des Gebäudes mittlerweile beispielsweise eine Million Euro, versichert wurden vor vielen Jahren jedoch nur 500.000 Euro und damit die Hälfte, beträgt auch die Erstattung im Schadenfall nur die Hälfte des eigentlichen Schadens.

Doch wo genau liegt dabei die Schwierigkeit?

Beim Abschluss einer Gebäudeversicherung richtet sich die Versicherungssumme üblicherweise am Neuwert aus. Um also den Versicherungswert eines Gebäudes zu ermitteln, stehen drei verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung. Einmal über den Wertermittlungsbogen des Versicherers, durch eine Schätzung eines Sachverständigen oder durch die tatsächlichen Baukosten eines Neubaus. Anschließend wird dieser Betrag zurückgerechnet auf den Wert 1914. Kommt an dieser Stelle der so genannte gleitende Neuwertfaktor ins Spiel, kann der Versicherungsschutz jährlich an die Preissteigerung angepasst werden. In diesem Fall wäre eine Unterversicherung für das einst errichtete Gebäude ausgeschlossen.


Wird die Lagerhalle zum Beispiel jedoch erweitert oder erheblich umgebaut, kann das Gebäude danach ebenfalls einen höheren Wert besitzen, der so nicht in der Versicherungspolice berücksichtigt wird. „Anpassungen oder Neubewertungen von wertsteigernden An- oder Umbauten finden oft keine Berücksichtigung, da Kunden es versäumen, die Versicherer über diese Gefahrenerhöhungen oder Veränderungen zu informieren“, erklärt Dennis Sturm, Geschäftsführer des Gewerbe- und Industriemaklers STC, in einem Beitrag des Handelsblatts darüber, wie hoch das Risiko einer zu geringen Versicherungssumme bei Gebäudeversicherungen ist. Gleiches geschieht oftmals, wenn das Gebäude und damit gleich die Versicherung den Eigentümer wechselt. Die Police wird oft nicht überprüft und schon gar nicht angepasst. Im Ernstfall kann das ein großes Problem für den neuen Eigentümer werden.

Korrekte Versicherungssumme

Um diesem Problem des Versicherungsnehmers zu begegnen, empfiehlt es sich immer, einen erfahrenen Makler die Versicherungssumme prüfen zu lassen. Zwar beeinflusst dieser Betrag neben etwa dem Alter und dem Standort der Immobilie auch die Prämie, doch im Schadenfall kann sich eine Unterversicherung finanziell weitaus schwerwiegender auswirken.  Mit einem Online-Rechner kann der Berater so schnell herausfinden, welche Veränderungen sich mit welcher Summe ergeben.


Zusätzlich haben die Anbieter in ihren Produkten eine wählbare Option eingebaut. Der Versicherungsnehmer kann einschließen, dass der Versicherer auf die Prüfung einer Unterversicherung verzichtet, meist bis zu einer vorher festgelegten Höhe.

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